Das Autohaus Schmauder & Rau GmbH ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: schmauder-rau.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“ (WCAG 2.1) teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten derzeit intensiv daran, die Zugänglichkeit zu verbessern. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:
Unverhältnismäßige Belastung (bzw. laufende Optimierung):
- PDF-Dokumente: Einige ältere PDF-Dateien (z. B. Preislisten, Broschüren früherer Modelle) sind nicht barrierefrei. Neu erstellte Dateien werden schrittweise barrierefrei bereitgestellt.
- Bilder und Galerien: Bei der Vielzahl an Fahrzeugbildern fehlen teilweise noch die Alternativtexte (Alt-Texte). Wir arbeiten daran, diese Texte sukzessive nachzupflegen.
- Externe Module: Eingebundene Drittanbieter-Tools (z. B. Finanzierungsrechner, Terminbuchungs-Tools oder 360-Grad-Innenraumansichten der Hersteller) sind technisch noch nicht vollständig steuerbar durch Screenreader. Wir stehen hierzu im Austausch mit den Software-Herstellern.
- Videos: Bei älteren Fahrzeugvideos fehlen teilweise Untertitel oder Audiodeskriptionen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15.12.2025 erstellt. Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte durch unser Team.
Die Erklärung wurde zuletzt am 15.12.2025 überprüft.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Ansprechpartner: Autohaus Schmauder & Rau GmbH Abteilung / Person: Bettina Schmauder E-Mail: bss@schmauder-rau.de Telefonnummer: 07021 5096 199
Sie können uns auch per Post unter folgender Adresse erreichen: Hammerschmiedgasse 9, 73230 Kirchheim Teck
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die zuständige Marktüberwachungsbehörde einschalten.
Zuständig für die Überwachung der Anforderungen des BFSG ist in unserem Bundesland:
Baden-Württemberg:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 StuttgartTelefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de